§1 Grundsatz

Diese Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die täglichen Geschäfte sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag

  • Die Mitgliedschaft beginnt dem Folgemonat der Antragsabgabe. Für die Bearbeitung werden 5,- Euro erhoben.
  • Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen mit vier Wochen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Die Beiträge sind bis zum Ende der Mitgliedschaft fällig.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu bezahlen.
  • Bei zwangsweisem Vereinsausschluss wird kein Beitrag zurückerstattet.
  • Noch fällige Beiträge verfallen nicht bei Beendigung der Mitgliedschaft, ein erneuter Eintritt in den Verein ist nur bei einem ausgeglichenen Beitragskonto möglich.
  • Die Mitglieder haben sich untereinander freundlich und mit Rücksichtnahme zu behandeln.

Vollmitgliedschaft

  • Monatsbeitrag von 10,- Euro pro Monat
  • Stimmrecht
  • Freier Zutritt zum Vereinsheim (Vereinsabende, Spieltage/Spielabende)
  • Freier Eintritt zu den öffentlichen Veranstaltungen
  • Freies Spielen an den vereinsinternen Spieltagen/Spielabenden
  • Mietung des Vereinsheims für private Veranstaltungen

Fördermitgliedschaft

  • Monatsbeitrag von 5 Euro pro Monat
  • Kein Stimmrecht

Kindermitgliedschaft

  • Monatsbeitrag von 5 Euro pro Monat
  • Kein Stimmrecht

§3 Publikumszugang

  • Es müssen mindestens zwei Vereinsmitglieder als Aufsicht zugegen sein. Siehe §4 „Wer kann Aufsicht sein“.
  • Es werden Speisen und Getränke angeboten, dafür muss mindestens ein weiteres Mitglied an der Theke sein.
  • Die obigen Preise/Regelungen gelten auch für Angehörige und Bekannte von Vereinsmitgliedern, diese haben insbesondere keinen freien Eintritt.

§4 Nutzung des Vereinsheims

  • Das Vereinsheim ist ein gemeinschaftlich genutzter Bereich. Es ist daher in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten.
  • Jeder ist selbst für das Wegräumen seines Mülls und dem seiner Gäste verantwortlich. Dies sollte vor Verlassen des Vereinsheimes erfolgen.
  • Das Vereinsheim ist grundsätzlich bis auf die aufgeführten Ausnahmen nur für Mitglieder zugänglich.
  • Im Vereinsheim selber darf nicht geraucht werden.
  • Jedes Vorstandsmitglied hat einen Schlüssel. Schlüssel zum Vereinsheim können nur Mitglieder mit mindestens einem Jahr ununterbrochener Vereinszugehörigkeit temporär erhalten. Ein Schlüssel wird nur ausgegeben, wenn es für den Verein sinnvoll ist. Dazu muss ein begründeter Antrag gestellt werden, über den der Vorstand entscheidet.

Nutzungs-Zeiten

  • Während der Ruhezeiten, diese sind Wochentags zwischen 22:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie an Sonntagen und Feiertagen, sollte Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Gerätenutzung

  • Es dürfen alle eingeschalteten und funktionsfähigen Geräte in der Ausstellung von allen Mitgliedern gespielt werden.
  • Das Ein- und Ausschalten regelt die Aufsicht.
  • Vor dem Öffnen und Reparieren fremder Geräte ist der Besitzer oder die Aufsicht zu fragen.
  • Die Geräte sind pfleglich zu behandeln, da es sich hier um Sammelobjekte von teils erheblichem Alter handelt.
  • Ausgeschaltete, in Reparatur befindliche oder als defekt erkennbare Geräte dürfen nicht ohne Nachfrage bei der Aufsicht eingeschaltet werden.
  • Werden Fehler oder Defekte bemerkt, so darf nicht weitergespielt werden, sondern das Gerät ist sofort auszuschalten. Zusätzlich muss die Aufsicht oder der Besitzer des Gerätes verständigt werden. Oberstes Ziel ist es, eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern.
  • Um die Lebensdauer der Geräte zu schonen sollten außerhalb von öffentlichen und privaten Veranstaltungen nicht alle Geräte eingeschaltet sein. Als Faustregel gilt: die Anzahl der eingeschalteten Geräte sollte ungefähr der Anzahl der anwesenden Mitglieder (ohne Gäste) entsprechen. Das Ein- und Aus-Schalten regelt allein die Aufsicht

Aufsicht

  • Zu jedem Zeitpunkt ist genau eine Person für das Vereinsheim verantwortlich, die sogenannte Aufsicht.
  • Ohne gültige Aufsicht darf das Vereinsheim nicht genutzt werden.
  • Die Aufsicht regelt insbesondere:
    • den Zutritt nur berechtigter Personen
    • Die Einhaltung der Öffnungszeiten, insbesondere wegen der Lärmproblematik
    • Welche Geräte eingeschaltet und ausgeschaltet werden
    • das Einhalten der Vereinsregeln, insbesondere ein freundliches Miteinander der Besucher und Mitglieder
    • Für reguläre Tage (Veranstaltungen, Spieleabend) wird die zuständige Aufsicht vom Vorstand im Voraus festgelegt.
  • Zu allen anderen Zeiten (oder wenn die eingeteilte Aufsicht noch nicht anwesend ist), hat das das Vereinsheim aufschließende Mitglied (bis zum Eintreffen der eventuell eingeteilten Person) die Aufsicht.
  • Verlässt die Aufsicht das Vereinsheim, ist eine andere Aufsicht zu benennen. Ist keine Aufsicht vorhanden, muss die aktuelle Aufsicht das Vereinsheim schließen.
  • Die Aufsicht hat sich neutral zu verhalten und für ein angenehmes Miteinander der Besucher und Mitglieder zu sorgen.
  • Die Aufsicht ist während ihrer Aufsichtszeit im Namen des Vereins weisungsbefugt, d.h. sie kann Verwarnungen erteilen und nötigenfalls auch Besucher und Mitglieder der Räume verweisen.
  • Beschwerden über und Einwände gegen die Handlungen der Aufsicht sind so schnell wie möglich dem Vorstand zu melden. Wenn möglich sind Zeugen zu benennen.

Wer kann Aufsicht sein

  • Aufsicht kann nur ein Mitglied sein, das seit mindestens sechs Monate ununterbrochen Mitglied des Vereins ist. Die Aufsicht sollte die Geräte und das Vereinsheim gut kennen, um den Zustand der Geräte beurteilen zu können.
  • Der Vorstand kann Mitgliedern mit sofortiger Wirkung das Aufsichtsrecht entziehen. Dies kann durch die Mitgliederversammlung bestätigt oder aufgehoben werden.

Verantwortlichkeiten/Ansprechpartner

  • Für die einzelnen Bereiche des Vereinsheims sind verschiedene Personen verantwortlich. Die Personen werden vom Vorstand bestimmt, können aber durch die Mitgliedsversammlung angefochten und geändert werden. Hierzu genügt eine einfache Mehrheit.
  • Aktuelle Verantwortlichkeiten: 
    • Arcade: Matthäus Leppich/Sebastian Schmidt
    • Konsolen: Noah Willems
    • PCs: Axel Hohlmann-Böving, Christian Melerski, Manuel Mergen
    • Mario Kart Wand: Peter Rothkamp, Jakob Pyttlik
    • Theke/Getränke: Viktoria Schmidt, Benjamin Sendes, Steen Wirtulla
    • Werkstatt: z. Z. unbesetzt
    • Räume allgemein: z. Z. unbesetzt

Tiere im Vereinsheim

Grundsätzlich sind Tiere im Vereinsheim willkommen. Es sind jedoch aus Gründen der Sicherheit und Hygiene folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an den offenen Samstagen, sind keine Tiere erlaubt, da hier die Sicherheit der Besucher und auch der Tiere selber Vorrang hat.
  • Aus hygienischen Gründen sind Tiere hinter der Theke nicht erlaubt.

Der Halter des Tieres sollte auf das Wohlbefinden der anderen Anwesenden achten (Stichwort „Angst vor Hunden“) und das Tier auf Bitte von Einzelpersonen fernhalten.

§5 Private Veranstaltungen im Vereinsheim

  • Mitglieder können das Vereinsheim für private Veranstaltungen nutzen.
  • Für die Veranstaltung ist vom Mitglied ein Unkostenbeitrag für die zusätzlichen Nebenkosten (im wesentlichen Stromkosten) von 200,- Euro pro Kalendertag in die Vereinskasse zu entrichten.
  • Es dürfen für die private Veranstaltung eigene Speisen und Getränke mitgebracht werden.
  • Werden die vom Verein bereitgestellten Speisen und Getränke verzehrt, so ist dafür der normale, angeschlagene Preis zu entrichten.
  • Das ausrichtende Mitglied ist für das Vereinsheim verantwortlich, also insbesondere Anwesenheit einer Aufsicht und den sauberen Zustand nach der Veranstaltung.
  • Das Vereinsheim ist nach der Veranstaltung wieder in den Ursprungszustand, besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Schäden die während der Veranstaltung entstanden sind, sind den Verantwortlichkeiten (s.o.) zu melden.
  •  Besucher der privaten Veranstaltung haben sich ebenso an diese Vereinsordnung zu halten. Dafür hat das Mitglied, der das Vereinsheim mietet, Sorge zu tragen.

§6 Geräte im Vereinsheim

  • Auf Antrag können Mitglieder Geräte kurzzeitig zur Reparatur oder auch dauerhaft im Vereinsheim unterbringen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  • Ist das Mitglied mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann es den Antrag auf der nächsten Mitgliederversammlung stellen. Eine Annahme des Antrags durch die Mitgliederversammlung erfordert die einfache Mehrheit.
  • Geräte im Vereinsheim verbleiben Eigentum des Besitzers, sie gehen nicht in Besitz des Vereins über.
  • Geräte im Vereinsheim dürfen von allen Mitgliedern benutzt werden. Ausnahmen betreffen aktuell in Reparatur befindliche oder defekte Geräte, diese sind deutlich durch ein Schild zu kennzeichnen.
  • Geräte im Vereinsheim werden vom Verein betreut, insbesondere kann dieser den Aufstellungsort sowie eine eventuelle Einlagerung oder Auslagerung festlegen und durchführen.
  • Für jedes eingestellte Gerät hat der Besitzer der Vereinsführung gegenüber einen Ansprechpartner zu benennen, der der Vereinsführung gegenüber als Eigentümer/ Ansprechpartner und Beitragszahler fungiert.
  • Der Verein hält u.a. für Sachschäden Dritter eine Haftpflichtversicherung vor. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhaltes sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung werden die Haftung sowie die Deckung geprüft und Schäden ggf. übernommen. Der Wert einer Leihgabe (z.B. Flipper oder Automat) sollte weiterhin in der Versicherungssumme der Hausratversicherung des Leihendens enthalten bleiben, um über die Außenversicherung (Entschädigungsgrenze meist bei 10% der vollen Versicherungssumme) der Hausratversicherung des Leihendens weiterhin den Deckungsschutz für u.a. Feuer- oder Einbruchdiebstahl-Schäden aufrecht zu erhalten.

§7 Kostenübernahme des Vereins

  • Der Verein trägt die Kosten für das Vereinsheim, diese sind Miete und die Nebenkosten.
  • Der Verein trägt die Kosten für die Renovierung des Vereinsheims, z.B. Wandfarbe, Elektroverkabelung, ….
  • Der Verein schafft Ersatzteile und Material für die Reparatur der im Vereinsheim aufgestellten Geräte an. Voraussetzung dafür ist die einwandfreie vorherige Funktion.
  • Der Verein kann Sammelbestellungen für seine Mitglieder durchführen.

§8 Forum

Vereinsinternes Forum

  • Unter der folgenden URL ist das vereinsinterne Forum zu finden:
    https://forum.insert-coins.com
  • Die Teilnahme am Forum ist nicht vorgeschrieben, es ist nur für Mitglieder zugänglich.
  • Es gelten die im Forum aufgelisteten Forumsregeln.